Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Bei dem Import von Produkten, die außerhalb der EG gekauft wurden – wie
beispielsweise den USA – müssen bei der Einfuhr zusätzliche Beträge bezahlt
werden. Dies sind: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchssteuern
bei hochsteuerbaren Waren wie Alkohol und Tabak.
Die Errechnung der jeweilig fälligen Beträge richtet sich nach dem
spezifischen Produkt. So werden keinerlei Abgaben fällig, wenn der Wert der
Ware 22 Euro unterschreitet. Ansonsten muss die Höhe des Zollsatzes gesondert
berechnet werden. Hierzu gibt es von der Europäischen Union folgende
Hilfestellung: TARIC-Startseite
Was ist TARIC?
TARIC steht für „integrierter Tarif der Europäischen
Gemeinschaft“ ( Tarif Intégré des Communautés Européennes ). Mit TARIC hat die
Europäische Gemeinschaft eine Datenbank erstellt, die Ihren Usern aufzeigen
soll, welche Zollgebühren auf die verschiedensten Waren erhoben werden.
Für die Ermittlung des Zolltarifs benötigt man den s.g.
TARIC Code, der TARIC Code ist Numerisch und muss im TARIC Code Katalog
ermittelt werden. Den TARIC Code Katalog erreichen Sie, indem Sie bei der
Abfrage neben dem Leerfeld für den TARIC Code auf „Blättern“ klicken. Durch das
einfache durchklicken der entsprechenden Kapitel kommt man schnell zum
gewünschten Artikel und erfährt dann hier näheres über die Zolltarifliche
Einstufung. Sollte Sie weitere Hilfe benötigen können Sie sich gerne an das
Forum wenden oder direkt bei Zollamt anrufen und um Auskunft
bitten.
Der TARIC Katalog umfasst folgende Kapitel:
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Abschnitt I
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Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
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Abschnitt II
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Waren pflanzlichen Ursprungs
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Abschnitt III
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Tierische und pflanzliche Fette und Oele; Erzeugnisse
ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und
pflanzlichen Ursprungs
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Abschnitt IV
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Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige
Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
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Abschnitt V
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Mineralische Stoffe
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Abschnitt VI
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Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter
Industrien
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Abschnitt VII
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Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
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Abschnitt VIII
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Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus;
Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus
Därmen
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Abschnitt IX
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Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren;
Flechtwaren und Korbmacherwaren
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Abschnitt X
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Halbstoffe aus Holz oder anderen zellulosehaltigen
Faserstoffen; Abfälle und Ausschuß von Papier oder Pappe; Papier, Pappe und
Waren daraus
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Abschnitt XI
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Spinnstoffe und Waren daraus
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Abschnitt XII
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Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme,
Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete
Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
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Abschnitt XIII
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Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder
ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
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Abschnitt XIV
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Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine, Schmucksteine
oder dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus;
Phantasieschmuck; Münzen
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Abschnitt XV
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Unedle Metalle und Waren daraus
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Abschnitt XVI
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Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und
elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte,
Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und
-Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
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Abschnitt XVII
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Beförderungsmittel
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Abschnitt XVIII
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Optische, photographische oder kinematographische
Instrumente, Apparate und Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente,
-apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate
und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese
Instrumente, Apparate und Geräte
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Abschnitt XIX
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Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör
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Abschnitt XX
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Verschiedene Waren
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Abschnitt XXI
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Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
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Wie geschieht die Abwicklung?
Bei Lieferung durch die Deutsche Post werden die Zollformalitäten für Sie
geregelt und die Einfuhrabgaben werden bei Entgegennahme der Ware bezahlt. Es
ist auch möglich, dass bestimmte Unterlage fehlen und die Deutsche Post die
Zollanmeldung nicht eigenständig durchführen kann – dann muss die Verzollung
beim Zollamt vorgenommen werden.
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