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Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Bei dem Import von Produkten, die außerhalb der EG gekauft wurden – wie beispielsweise den USA – müssen bei der Einfuhr zusätzliche Beträge bezahlt werden. Dies sind: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchssteuern bei hochsteuerbaren Waren wie Alkohol und Tabak.

Die Errechnung der jeweilig fälligen Beträge richtet sich nach dem spezifischen Produkt. So werden keinerlei Abgaben fällig, wenn der Wert der Ware 22 Euro unterschreitet. Ansonsten muss die Höhe des Zollsatzes gesondert berechnet werden. Hierzu gibt es von der Europäischen Union folgende Hilfestellung: TARIC-Startseite

Was ist TARIC?

TARIC steht für „integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft“ ( Tarif Intégré des Communautés Européennes ). Mit TARIC hat die Europäische Gemeinschaft eine Datenbank erstellt, die Ihren Usern aufzeigen soll, welche Zollgebühren auf die verschiedensten Waren erhoben werden.

Für die Ermittlung des Zolltarifs benötigt man den s.g. TARIC Code, der TARIC Code ist Numerisch und muss im TARIC Code Katalog ermittelt werden. Den TARIC Code Katalog erreichen Sie, indem Sie bei der Abfrage neben dem Leerfeld für den TARIC Code auf „Blättern“ klicken. Durch das einfache durchklicken der entsprechenden Kapitel kommt man schnell zum gewünschten Artikel und erfährt dann hier näheres über die Zolltarifliche Einstufung. Sollte Sie weitere Hilfe benötigen können Sie sich gerne an das Forum wenden oder direkt bei Zollamt anrufen und um Auskunft bitten.

 

Der TARIC Katalog umfasst folgende Kapitel:

 

Abschnitt I

-

Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs

 

Abschnitt II

-

Waren pflanzlichen Ursprungs

 

Abschnitt III

-

Tierische und pflanzliche Fette und Oele; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs

 

Abschnitt IV

-

Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

 

Abschnitt V

-

Mineralische Stoffe

 

Abschnitt VI

-

Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien

 

Abschnitt VII

-

Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus

 

Abschnitt VIII

-

Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen

 

Abschnitt IX

-

Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren

 

Abschnitt X

-

Halbstoffe aus Holz oder anderen zellulosehaltigen Faserstoffen; Abfälle und Ausschuß von Papier oder Pappe; Papier, Pappe und Waren daraus

 

Abschnitt XI

-

Spinnstoffe und Waren daraus

 

Abschnitt XII

-

Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren

 

Abschnitt XIII

-

Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren

 

Abschnitt XIV

-

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine, Schmucksteine oder dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen

 

Abschnitt XV

-

Unedle Metalle und Waren daraus

 

Abschnitt XVI

-

Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh-Bild- und -Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh-Bild- und -Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte

 

Abschnitt XVII

-

Beförderungsmittel

 

Abschnitt XVIII

-

Optische, photographische oder kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte; Meß-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte

 

Abschnitt XIX

-

Waffen und Munition; Teile davon und Zubehör

 

Abschnitt XX

-

Verschiedene Waren

 

Abschnitt XXI

-

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten

Wie geschieht die Abwicklung?

Bei Lieferung durch die Deutsche Post werden die Zollformalitäten für Sie geregelt und die Einfuhrabgaben werden bei Entgegennahme der Ware bezahlt. Es ist auch möglich, dass bestimmte Unterlage fehlen und die Deutsche Post die Zollanmeldung nicht eigenständig durchführen kann – dann muss die Verzollung beim Zollamt vorgenommen werden.

Haftungsausschluss

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen, Programmen etc. bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden durch uns vorliegt.